Arbeitsrecht

Individuelles Arbeitsrecht

Für Arbeitgebende und Führungskräfte

Wir beraten und betreuen öffentlich-rechtliche und kirchliche Arbeitgebende sowie mittelständische Unternehmen in allen arbeitsrechtlichen Fragen - von der Begründung bis zur Aufhebung von Arbeitsverhältnissen.

Wir bieten hierbei Arbeitgebenden und Führungskräften die Unterstützung in folgenden Bereichen an:

  • Erstellen und Aktualisieren von Arbeits-/ Anstellungsverträgen und Zusatzvereinbarungen
  • Fertigung von Abmahnungen
  • Vorbereitung von arbeitgeberseitigen Anordnungen gegenüber Betriebsräten, Personalräten und Mitarbeitervertretungen bei individualrechtlichen Maßnahmen
  • Betriebliche Eingliederung/ Korrespondenz mit dem Integrationsamt und den Integrationsfachdiensten
  • Vorbereitung von Kündigungen, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
  • Abwehr von Kündigungsschutzklagen
  • Abwehr von Leistungs- und Feststellungsklagen, insbesondere Entgelt- und Eingruppierungsklagen
  • Themen des Berufsausbildungsrechts
  • Begutachtung der Erfolgsaussichten individualrechtlicher Fragestellungen

Für Arbeitnehmende

Wir beraten und betreuen Arbeitnehmende bei bestehenden oder drohenden Konfliktsituationen am Arbeitsplatz.


Wir bieten Unterstützung bei:

  • Prüfung von Arbeits- und Dienstverträgen
  • Rechtliche Überprüfung der Wirksamkeit von Abmahnungen und Versetzungen
  • Beendigung eines Arbeitsverhältnisses (Kündigungsschutz, Aufhebungs- und Abwicklungsverträge)
  • Gehalts- und Eingruppierungsklagen
  • Prüfung von Ansprüchen aus (Haus-)Tarifverträgen, Betriebs- und Dienstvereinbarungen
  • Fragen des Mutterschutzes und der Elternzeit
  • Schwerbehinderung/Eingliederung/Korrespondenz mit dem Integrationsamt und den Integrationsfachdiensten
  • Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen bei Diskriminierung am Arbeitsplatz

Kollektives Arbeitsrecht

Das Kollektivarbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen der Arbeitgeberseite und den Vertretungsorganen der Arbeitnehmenden auf betrieblicher oder dienstlicher Ebene (Betriebsrat, Personalrat, Mitarbeitervertretung oder Gewerkschaft). Der einzelne Arbeitnehmende ist nicht als Einzelperson betroffen, sondern als Gruppe oder als Kollektiv. Das Kollektivrecht regelt insbesondere das Zustandekommen von Gesamtvereinbarungen (Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Dienstvereinbarungen) und Streitigkeiten hieraus.

Im öffentlichen Dienstrecht beraten wir in Fragen des Personalvertretungsrechtes; in Fragen des kirchlichen Arbeitsrechtes befassen wir uns mit Fragestellungen des Mitarbeitervertretungsrechtes. Wir sind berechtigt, mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten in der Zuständigkeit der Kirchengerichte durchzuführen.

Wir bieten hierbei insbesondere folgende Leistungen an:

  • Vorbereitung und Begleitung von Umstrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen, einschließlich eines Interessenausgleichs und der Verhandlung von Sozialplänen
  • Beratung und Vertretung in (Haus-)Tarifvertragsverhandlungen
  • Vertretung in Einigungsstellenverfahren nach den Vorschriften des Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrechts
  • Vorbereitung und Begleitung von Betriebsratswahlen
  • Gerichtliche Vertretung in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
  • Vertretung in kirchengerichtlichen Verfahren bei mitarbeitervertretungsrechtlichen Angelegenheiten
  • Vorbereitung und Begleitung von Stellenbesetzungsverfahren im öffentlichen Dienst
  • Begutachtung von Rechtsfragen im Vorfeld
SPECK RECHTSANWÄLTE
Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht und Familienrecht