Wir beraten und betreuen öffentlich-rechtliche und kirchliche Arbeitgebende sowie mittelständische Unternehmen in allen arbeitsrechtlichen Fragen - von der Begründung bis zur Aufhebung von Arbeitsverhältnissen.
Wir bieten hierbei Arbeitgebenden und Führungskräften die Unterstützung in folgenden Bereichen an:
Wir beraten und betreuen Arbeitnehmende bei bestehenden oder drohenden Konfliktsituationen am Arbeitsplatz.
Wir bieten Unterstützung bei:
Das Kollektivarbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen der Arbeitgeberseite und den Vertretungsorganen der Arbeitnehmenden auf betrieblicher oder dienstlicher Ebene (Betriebsrat, Personalrat, Mitarbeitervertretung oder Gewerkschaft). Der einzelne Arbeitnehmende ist nicht als Einzelperson betroffen, sondern als Gruppe oder als Kollektiv. Das Kollektivrecht regelt insbesondere das Zustandekommen von Gesamtvereinbarungen (Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Dienstvereinbarungen) und Streitigkeiten hieraus.
Im öffentlichen Dienstrecht beraten wir in Fragen des Personalvertretungsrechtes; in Fragen des kirchlichen Arbeitsrechtes befassen wir uns mit Fragestellungen des Mitarbeitervertretungsrechtes. Wir sind berechtigt, mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten in der Zuständigkeit der Kirchengerichte durchzuführen.
Wir bieten hierbei insbesondere folgende Leistungen an: