Familienrecht

Trennung und Ehescheidung

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen.

Wir bieten Ihnen Unterstützung in folgenden Bereichen der Trennung und Ehescheidung an:

  • Unterhaltsansprüche zwischen den (geschiedenen) Ehegatten
  • Versorgungsausgleich (Teilung der während der Ehezeit erworbenen gesetzlichen, privaten und betrieblichen Rentenanwartschaften)
  • Zugewinnausgleich (Ausgleich des während der Ehezeit erwirtschafteten Vermögenszuwachses)
SPECK RECHTSANWÄLTE
Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht und Familienrecht