SPECK Rechtsanwälte prüfen bereits in einem frühen Stadium der Interessenvertretung, ob und welche Erfolgsaussichten in Ihrer Rechtsangelegenheit bestehen. Werden Sie außergerichtlich in Anspruch genommen oder verfolgen Sie eigene Ansprüche, prüfen wir mit Ihnen gemeinsam die erforderlichen rechtlichen Schritte.
Gleiches gilt, soweit Sie arbeits- oder familiengerichtlich in Anspruch genommen werden oder die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Interessen in Erwägung ziehen.
Ist in der ersten Instanz im Arbeits- oder Familiengericht ein Urteil bzw. ein Beschluss ergangen, prüfen wir für Sie, ob diese Entscheidung auch in der zweiten Instanz beim Landesarbeitsgericht oder Oberlandesgericht Bestand hat, soweit ein Berufungs- bzw. Beschwerdeverfahren durchgeführt wird. Dabei wiederholen wir nicht nur die Begründung des erstinstanzlichen Gerichts, sondern ergänzen die bisherige gerichtliche Sichtweise durch eigene, bisher nicht berücksichtigte Argumente.
In arbeitsgerichtlichen Angelegenheiten im Revisionsverfahren bzw. im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesarbeitsgericht prüfen wir für Sie die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels im letzten Stadium des Verfahrens.